Sehr verehrtes Bundesverfassungsgericht!
Also da hamse ja am Freitach son Urteil gefällt, von wegen dem Buch vom Herrn Biller. Dass der nicht aufschreiben darf, was seine Ex-Verlobte immer gemacht hat und ihre Mutter und das dann drucken lassen und jeder kann das lesen. Inne Zeitung stand geschrieben, dass Sie so eine tolle Formel gefunden haben, die Jedesto-Formel (das sind in echt zwei Wörter, je und desto! da muss man erstmal drauf kommen!!), mit der man messen kann, ob das jetz korrekt ist, was man schreibt oder nich. Da muss man dann so irgendwie das Geschriebene mit der Wirklichkeit vergleichen, und je mehr das übereinstimmen tut desto schlechter isses. Und noch was mit Persönlichkeitsrecht und so.
Und da hätt ich mal ne Frage, weil ich schreib ja hier auch, zwar nur ins Internetz, aber schreibm isses trotzdem. Mein Problem is nu, dass ich jetz gar nich mehr weiß, was ich eigentlich noch schreibm darf und was nich. Also zum Beispiel wenn ich jetz so ne total fast ausgedachte Geschichte aufschreibm will über Minigolf, und ich würde da so schreibm: Die Soundso (also, da würde jetz ein Name stehen vonner Person, aber das muss nich der echte Name sein, weil ich kann mir ja genauso gut einen falschen ausdenken), die is ja ne komplette Niete im Minigolf. Oder wenn ich schreibm würde: Der Soundso (also, das ist wieder die gleiche Sache, da würde dann ein Name stehen), der hat auf Bahn 13 sieben Schläge gebraucht, dabei ist Bahn 13 so was von leicht und alle anderen haben höchstens drei Schläge gebraucht. Oder wenn ich schreibm würde: Die Soundso (nu habenses wohl begriffen), die benimmt sich nachm Minigolf inner Gastwirtschaft total daneben indem se fiese Sachen zum Servierfräulein sacht.
Ich glaub Sie wissen jetz schon, wo ich drauf hinaus will, nämlich wenn die entsprechenden Personen sich wiedererkennen würden und an ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen würden, und das ganze Internetz kann es lesen, wär das dann korrekt von mir oder nich? Die Jedesto-Formel tut mir da leider überhaupt nich weiterhelfen, weil ich weiß gar nicht wie ich das eigentlich messen soll. Also wollt ich lieber mal fragen, wenn die entsprechenden Personen dann bei Ihnen sone Klageschrift anfertigen würden, würdense denen dann Recht geben?
Ich wär Ihnen dankbar, wennse mir schnell antworten könnten (könnense ruhig unten in den Kommentaren machen), weil vorher kann ich die Geschichte ja nich aufschreibm. Und dann wollt ich noch kurz anmerken, dass ich das total blöde finde dass man jetz immer so aufpassen muss beim Schreibm.
Sehr geehrte Frau Nicwest,
Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:51 Uhr von Bundesverfassungsgerichtherzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 14.10.2007. Nach eingehender Prüfung der Sachlage sind unsere Experten zu folgendem Ergebnis gekommen: bei einer ausgedachten Geschichte können Sie sich natürlich ausdenken, was Sie wollen. Bei einer nicht ausgedachten Geschichte hingegen handelt es sich vermutlich eher um Journalismus denn um Literatur, und da liegt die Sache mit dem Persönlichkeitsrecht wie folgt: sollte es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, also, da das hier Internet ist, beispielsweise Blogger handeln, so besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung dieser Vorwürfe und aller damit zusammenhängenden Sachverhalte. Allerdings sollten Sie vielleicht darauf achten, nur die im Netz verwendeten Pseudonyme zu benutzen.
Wir lehnen jedwede Verantwortung für die von uns aufgestellten Behauptungen ab und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,
Bundesverfassungsgericht
Das hätt ich ja nu nich erwartet, dasse auch am Sonntach arbeiten. Aber jenfalls schönen Dank für die schnelle Bearbeitung von meine bescheidene Anfrage.
Montag, 15. Oktober 2007, 6:03 Uhr von NicwestPS: Ich hoffe dass Sie jetze immer meinen Blog lesen das wäre gut wegen der Statistik.
Montag, 15. Oktober 2007, 10:05 Uhr von Nicwest