Archiv Mittwoch, 14. November 2007

Belehrung über Lästlinge

Mittwoch, 14. November 2007

(1) Kopfläuse sind Parasiten des Menschen, haben aber als potentielle Überträger von Krankheitserregern in unseren Breiten keine Bedeutung. Deshalb sind sie nicht im Katalog der Infektionskrankheiten aufgeführt, sondern im fortlaufenden Text abgesetzt als Lästlinge genannt.
(2) Die Übertragung der Lästlinge erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf auf den anderen.
(3) Die Übertragung erfolgt ebenfalls über verlauste, nebeneinander hängende Kopfbedeckungen oder über gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme, Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen.
(4) Zur Behandlung der Lästlinge stehen mehrere Präparate zur Verfügung. Besonders wichtig ist die sorgfältige Anwendung. Werden nämlich Nissen nicht ebenfalls abgetötet oder ausreichend beseitigt, schlüpfen nach acht Tagen Lästlinge der nächsten Generation.
(5) Die Aushungerung der Lästlinge und der später noch schlüpfenden Larven kann man erreichen, indem man die Oberbekleidung ggf. auch Stofftiere u.ä. in einen gut verschließbaren Plastikbeutel steckt und darin 4 Wochen aufbewahrt.
(6) Bei Läusebefall soll das Kopfhaar von allen Familienmitgliedern und sonstigen Kontaktpersonen kontrolliert und ggf. behandelt werden.
(7) Sie dürfen Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen, wenn bei Ihnen selbst Kopflausbefall festgestellt wird. In diesem Fall sind Sie nämlich selbst ein Lästling. Bäh.